Auf meine gestrige Mail an Thomas Opperman (Direktkandidat aus Göttingen) zur Abstimmung im Bundestag am Freitag, kam nun heute eine Antwort von einer Mitarbeiterin.
Hier der wichtigste Auszug:
Innerhalb der SPD-Fraktion hat es lange und intensive Diskussionen darüber gegeben, wie das genannte Recht am besten rechtsstaatlich eingegrenzt werden kann, dabei aber auch die berechtigten Strafverfolgungsinteressen des Staates angemessen berücksichtigt werden können. Dieses Gleichgewicht (zwischen Eingrenzung des Überwachungsrechts und berechtigten Strafverfolgungsinteressen) sieht die SPD-Fraktion in den ausgehandelten novellierten Vorschriften gewahrt. Thomas Oppermann wird daher dem “Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG” am Freitag im Deutschen Bundestag zustimmen. – Dieser Schlussabstimmung im Plenum ist eine 1. Lesung im Bundestag und eine sich daran anschließende monatelange Befassung der Fachausschüsse des Deutschen Bundestages vorausgegangen.
Weiterhin gab es noch den Hinweis, das lediglich Verbindungsdaten und keine Inhalte gespeichert werden und dass dies auch derzeit teilweise schon von TK-Unternehmen für geschäftliche Zwecke geschieht. Ebenso gibt es den Hinweis, dass die Speicherung bei den Unternehmen geschieht und Polizei und Staatsanwaltschaft wie bisher einen richterlichen Beschluss benötigen würden. Ein Infopapier des Bundesjustizministeriums war angefügt.